Allgemeine Geschäftsbedingungen BGE

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

1.3. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote / Kataloge

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf von aus Lagervorrat angebotenen Artikeln und die Liefermöglichkeit bleiben vorbehalten.

2.2. Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen und ähnlichem sind unverbindlich. Dasselbe gilt für Maß- und Gewichtsangaben. Alle Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Konstruktionsänderungen seitens der Hersteller bleiben vorbehalten.

3. Preise

3.1. Die Preise gelten ab Lieferer ausschließlich Verpackung.

3.2. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

3.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen insbes. aufgrund von Materialpreisanstiegen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

4. Lieferzeit / Lieferung / Gefahrübergang

4.1. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Teillieferungen, sowie handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Ausrüstung, Maß usw. sind zulässig.

4.3. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers, auch wenn sie frei erfolgt. Porto, Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Verwendung von Behältern und Collico verpflichtet sich der Abnehmer, diese umgehend nach Warenentnahme zurückzusenden. Bei Nichtbeachtung gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.

4.4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager des Verkäufers verlassen hat.

5. Gewährleistung / Garantie

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Zustand zu untersuchen. Mängel sind binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Ware ist zur Verfügung zu halten und nicht zu benutzen. Die Gewährleistung erlischt bei Nachbesserung durch Dritte und bei unsachgemäßem Gebrauch. Unsachgemäßer Gebrauch liegt insbesondere vor, wenn folgende Grundsätze der Behandlung von GFK-Booten nicht beachtet werden: GFK-Boote dürfen nicht mit PVC-Planen oder Planen aus anderem Material, das keine Wasserdiffusion zuläßt, abgedeckt werden. Die Boote dürfen keiner Punktbelastung ausgesetzt werden. Bei Beschädigungen der Gelcoatschicht muß das Laminat unverzüglich gegen das Eindringen von Wasser geschützt werden. Mindestens einmal im Jahr muß ein Boot gründlich gereinigt und anschließend poliert werden. Vor der Wandlung oder Minderung des Käufers haben wir das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Gewährleistung reicht so weit, wie die Gewährleistung unserer Lieferanten uns gegenüber.

5.2. Bei Beschädigung durch Transport hat der Empfänger unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme durch den Transporteur anfertigen zu lassen.

5.3. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Gutschrift. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen hin die mangelhafte Ware auf seine Kosten zurückzusenden. Er verpflichtet sich, das ggfs. nachgebesserte bzw. ersetzte Teil selbst einzubauen, soweit dies zumutbar ist.

5.4. Eine weitere Haftung insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlung sofort netto Kasse.

6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

6.3. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an erfüllungsstatt angenommen.

6.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

6.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

6.6. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderungen sowie etwaiger daraus entstandener Kosten und Zinsen angerechnet.

6.7. Wir sind berechtigt, wenn sich nach Annahme des Auftrages eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches herausstellt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Als Gefährdung sehen wir auch eine nachträglich eingeholte Auskunft an.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller ( auch Saldo-) Forderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Käufer bzw. Besteller und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen , bleibt die Ware unser Eigentum.

7.2 Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

7.3 Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere verlorenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

8. Rechtsgültigkeit / Teilnichtigkeit

8.1. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß für werk- und dienstvertragliche Arbeiten. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt, ist Duisburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen Kaufrechtes der EG wird ausgeschlossen.

 

Duisburg, den 01. Januar 2007

 

Alle unsere Preise verstehen sich in € inkl. der gesetzlichen Mwst.
All prices incl. German tax

 

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IBAN: DE24 3505 0000 0211 0044 03

 

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Diese müssen wir in Rechnung stellen, falls sie unserm Konto belastet werden.


Bankverbindungen (Ausland außerhalb EG ):

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